Journalistische Ethik im Social Web
Ich hatte ja bereits einige Male das Thema “Forschungsethik im Web 2.0” angeschnitten; heute bin ich auf einen interessanten und leider nicht sonderlich erfreulichen Fall gestossen, dass sich ähnliche Fragen auch für den Journalismus stellen1, insbesondere im Umgang mit online verfügbaren persönlichen Daten. Darauf aufmerksam gemacht hat mich eine Redakteurin von “Zapp“, die wohl in der heutigen Sendung (Mi, 23.00 Uhr, NDR) einen Bericht darüber bringen werden. Ich hoffe, ich verderbe ihnen jetzt keine exklusive Story – ich finde diesen Fall aber sehr spannend und will meine Einschätzung mal niederschreiben….
[Update 18.00 Uhr: Naja, so ganz exklusiv ist das ohnehin nicht mehr, wie ich gerade bei rivva.de feststelle.. :-)]
[Update 23.30 Uhr: Der Zapp-Beitrag lief gerade; Hans Paukens, Geschäftsführer der Deutschen Hörfunkakademie, war mit seiner Einschätzung zu sehen - er erinnerte ebenfalls an journalistische Ethikrichtlinien und meinte sinngemäß: Die Publikation der persönlichen Texte und Fotos bedient allenfalls den Voveurismus des Publikums.]
Der Hintergrund: Vor einigen Tagen wurde in Bad Bramstedt eine vierköpfige Familie tot aufgefunden; laut Staatsanwaltschaft wohl “erweiterter Suizid”, sehr wahrscheinlich durch den Vater. Das Hamburger Abendblatt bestreitet schon seit einigen Tagen die Regionalberichterstattung mit dem Fall – und hat heute Textauszüge und Fotos aus dem Blog des Vaters veröffentlicht. Laut Artikel, um “Einblicke[..] in die Seele eines Verzweifelten” zu geben – aus meiner Sicht ist dabei allerdings eine Grenze überschritten worden.
Als Einschub: Ich kann das Vorgehen des Abendblatts bzw. der zwei verantwortlichen Journalisten nicht (presse-)rechtlich beurteilen, sondern kommentiere hier aus der Sicht eines Wissenschaftlers, der sich mit den Merkmalen und Praktiken der neuen “persönlichen Öffentlichkeiten” im Internet auseinandersetzt.
Interessant ist zunächst die einleitende Formulierung, dem “Abendblatt lieg[e] exklusiv das Internet-Tagebuch (Blog) des Familienvaters vor” – da ganze Textstellen wörtlich zitiert werden, ist es ein leichtes, via Google das frei verfügbare Blog ausfindig zu machen, also kann von Exklusivität eigentlich keine Rede sein. Hinzu kommt, dass im Artikel der Name des Sohns aus erster Ehe zwar geändert wurde, aber im Blog der echte Name steht. Merke: wörtliche Zitate aus dem Internet können gegooglet werden, dadurch ist Anonymität nicht mehr gewährleistet.
Es geht aber noch weiter: Wenn man den Namen des Blogs (augenscheinlich ein nickname des Mannes) googelt, stösst man auf eine Reihe weiterer Profile, z.B. bei Youtube und giga.de, und auf eine Homepage der Familie mit Fotogalerie, einem Gästebuch u.a. Von dieser Homepage sind Fotos entnommen und im Abendblatt gedruckt worden – allerdings wird als Quelle der Name eines der Journalisten genannt, der an dem Artikel mitgeschrieben hat. Zudem sind Kommentare von Besuchern der Seite (offenbar Freunde der Familie) in einem weiteren Artikel des Abendblatts zitiert worden.
Was zeigt uns dies? Zunächst einmal, dass unter Umständen bereits einige wenige Informationen genügen, um sich ein deutlich umfassenderes Bild einer Person zu ergooglen; hier genügte bereits ein wörtliches Zitat im Abendblatt, um dann vermittelt über einen relativ eindeutigen Nickname an mehr Informationen zu kommen.
Die spannendere Frage ist allerdings, ob es ethisch vertretbar ist, diese privaten Informationen in einem journalistischen Artikel zu verwenden? Meiner Ansicht nach: Nein. Im Blog stehen teilweise sehr persönliche Einträge (z.B. die Schilderung eines Konflikts mit der Ex-Frau), und es ist an vielen Stellen deutlich zu erkennen, dass es für den Mann die Online-Variante eines Tagebuchs ist, in dem er Erlebnisse und Gedanken für sich selbst niederschreibt. Es gibt keine Kommentare (zumindest sind mir beim Drüberscannen keine aufgefallen), sodass das “für-sich-selbst schreiben” noch verstärkt wird. Die Homepage der Familie richtet sich meinem Eindruck nach vor allem an Freunde und Bekannte, die dort teilweise ja auch Kommentare hinterlassen. Texte und Bilder aus diesen persönlichen Öffentlichkeiten herauszulösen und im Abendblatt einem breiten Publikum zugänglich zu machen, verletzt meines Erachtens die Privatsphäre der betroffenen Personen – ganz abgesehen davon (und von mir mangels Kenntnis nicht beurteilbar), wie presserechtlich das Einholen eines Einverständnisses geregelt ist, wenn private Informationen über Verstorbene veröffentlicht werden sollen.
Der offensichtliche Einwand gegen meine Bedenken ist natürlich: Aber es steht doch frei im Netz, dann ist es doch nicht mehr privat! Ja und nein – ich halte es nicht für ethisch falsch, solche frei verfügbaren Informationen im Netz zu recherchieren, denn in dieser Hinsicht sind sie tatsächlich nicht privat. Aber ich halte es für falsch, diese Informationen anschließend zu veröffentlichen (noch dazu ohne Einwilligung2 ), weil damit die Publikumserwartungen des Mannes bzw. der Familie verletzt wurden. Die wiederum machen einen wesentlichen Teil der Privatsphäre aus: Die Kontrolle darüber, was ich welchem Personenkreis gegenüber preisgebe, wird ganz maßgeblich davon geleitet, welches Publikum ich für Äußerungen oder Verhalten annehmen kann.
Die persönlichen Informationen aus Blog und Homepage waren ganz offensichtlich nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt, sondern für eine eingeschränkte, eben: die persönliche Öffentlichkeit. Und letztlich setzt ja genau hier auch journalistische Ethik an: Abzuwägen, ob man bestimmte Informationen, die man hat, auch veröffentlichen sollte.
- In diesem Zusammenhang auch nochmal der Hinweis auf die Präsentation von Tobias Eberwein bei der Medienethik-Tagung vor zwei Wochen↩
- Wobei ich nicht beurteilen kann, ob bzw. wer in diesem konkreten Fall um Einwilligung gebeten wurde.↩

- This is the Homepage/Weblog of Jan Schmidt. I'm a senior researcher for digital interactive media and political communication at the 




