YouTube als kulturelles Gedächtnis

In der jüngsten Ausgabe des Journals „Film Quarterly“ (leider kein Open Access Journal…) ist ein Aufsatz von Lucas Hildebrand (Professor für Film & Media Studies an der UC Irvine) mit dem Titel „YouTube: where cultural memory and copyright converge“ erschienen; ich bin Anfang der Woche auf die Zeitschrift aufmerksam geworden, als ich mich in der Bibliothek des Hans-Bredow-Instituts das erste Mal näher umgesehen habe. Der Text ist eine schöne Analyse der Videoplattform und zeigt meines Erachtens sehr gut, wie sich die Medienlandschaft und die mit ihr verbundenen Regulierungsweisen ändern.

Ausgangspunkt von Hilderbrand ist die Beobachtung ((die ich vorher auch schon mal ansatzweise bei danah boyd gesehen hatte)) , dass YouTube (unter anderem) zu einem „informal archive of television texts“ geworden ist. Statt etablierte Medien zu verdrängen, trägt YouTube vielmehr dazu bei, von dort ausgehende Inhalte weiter zirkulieren zu lassen. ((Ein analoges Argument lässt sich auch für Weblogs machen; in Vorträgen zeige ich dazu immer gerne das Ranking der meist verlinkten Webseiten innerhalb der Blogosphäre – sieht man von der Wikipedia ab, tauchen dort überwiegend die Online-Angebote etablierter Massenmedien auf)) Hilderbrand nennt u.a. die Challenger-Explosion oder das Rodney-King-Video als Beispiele, um dann zu argumentieren:

„Culled from users‘ personal collections of recordings and productions, the site’s videos and its search engine offer some evidence of what from television’s past now constitutes our cultural memory – a concept that suggests the ideosyncratic ways that personal experience, popular culture, and historical narratives intersect. So much of our personal and social memories are comprised of televised news coverage, commercials, or scenes in bad sit-coms. YouTube allows users to seek out the media texts that have shaped them and that would otherwise be forgotten in ‚objective‘ histories. Like memory (cultural or personal), YouTube is dynamic. It is an ever-changing clutter of stuff from the user’s past, some of which disappears and some of which remains overlooked, while new material is constantly being accrued and new associations (literally, hypertext) links are being made.“

Unveränderte Auszüge aus Nachrichten- oder Werbesendungen, Fernsehshows oder Spielfilmen machen aber nur einen Teil der Inhalte von YouTube aus. Hilderbrand spricht in diesen Fällen von „copied content“, dem er zunächst „original content“ gegenüberstellt: home videos im klassischen Sinn (also lachende Babies, klavierspielende Katzen, eine Aufnahme vom Bamberger Spezial-Keller mit schrammeliger Musik im Hintergrund, etc.), aber auch Videotagebücher oder andere Aufnahmen, bei denen keine Urheberrechte anderer betroffen sind. Zwischen diesen beiden Kategorien liegt „appropriative content“, worunter er eine Kombination von copyright-geschütztem Material und eigenen kreativen Leistungen versteht. Einige der bekanntesten Clips der letzten Jahre fallen hierunter, z.B. die chinesischen Backstreet Boys, der Trailer „Brokeback to the Future“ oder auch die Clinton/Obama-Variante des 1984-Apple-Spots; beim Stöbern bin ich aber zum Beispiel auch auf diese Telekolleg-Rechenaufgabe gestossen. Diese Kategorie ist möglicherweise die interessanteste, weil sich hier ein grundlegender Wesenszug der Nutzungspraktiken des neuen Netzes äußert: Das Zitieren, Remixen, Neukombinieren und Weiter Verbreiten von kulturellen Zeichen und Texten (im weiten Sinn). Produsage bzw. Prodnutzung, wie sie im Buche steht!

Zusammen mit dem copied content macht appropriative content aber auch genau den Bereich der YouTube-Inhalte aus, der mit bestehenden Copyright-Regelungen kollidiert. Die Plattformbetreiber reagieren auf Benachrichtigungen über Urheberrechtsverletzungen mit der Sperrung der betreffenden Inhalte, ohne aber von sich aus vorab Videos zu prüfen. Hierbei schützt, so Hilderbrands Argumentation, das Vorhandensein von original content die Seite vor der kompletten Schließung: „YouTube cannot be completely shut down due to the indisputabel volume of material that in no way infringes coypright and that can be argued to reflect the experiences and ideas of a generation and possibly even a whole cultural moment.“ ((Rechtlicher Bezugspunkt für diese Argumentation wäre, zumindest in den USA, das „Betamax-Urteil“ des Supreme Court, der 1984 (a) die Aufnahme von TV-Sendungen per Videorecorder für den Privatgebrauch erlaubte und (b) den Hersteller Sony nicht für den möglichen Mißbrauch der Geräte durch Nutzer haften ließ.))

Alles in allem ist dies ein sehr interessanter Aufsatz, den ich z.B. in einschlägigen Seminaren verwenden würde, um die Vielschichtigkeit von YouTube zu vermitteln. Es wäre spannend zu überprüfen, inwieweit Youtube oder auch die deutschen Konkurrenten wie myvideo, sevenload oder clipfish für Deutschland eine ähnliche Funktion übernehmen, also Teil eines „kulturellen Gedächtnis“ sind. Eine erste oberflächliche Suche brachte z.B. die Vorspänne von Captain Future und Speedy Gonzales (weitere Vorspänne in den related videos); eine klassische Muppet-Show-Nummer, ein aktuelles Sportstudio von 1984 (großartig die aufgeklebten Bildunterschriften ab 1.20 etwa), zahlreiche Folgen von Kalkofes Mattscheibe oder auch den großartigen Auftritt von Horst Schlämmer bei „Wer wird Millionär“ (in vier Folgen). Und wenn ich jetzt nicht aufhöre, durch YouTube zu surfen, sitze ich die ganze Nacht da.. :)

2 Kommentare


  1. Horst Schlämmer hat meinen Lachnerv voll getroffen, aber mal im ernst habe ich doch die Frage, wie mit Videoschnipseln aus urheberrechtlich geschützten Medienquellen sauber zu verfahren ist, wenn man ihre Inhalte in den eigenen Kontext einbinden möchte; und frag doch mal bei Jugendszenen dot com, wie es kommt, dass die Blogger noch gar nicht vorkommen …

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